Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Internet-Seite wurde im August 2025 überarbeitet.
Dabei wurde auch die Barriere-Freiheit verbessert.
Die Internet-Seite erfüllt jetzt wichtige Richtlinien.
Die Richtlinien heißen: WCAG 2.2.
Diese Richtlinien sagen:
Das muss eine Internet-Seite haben, um barrierefrei zu sein.
Nur so können alle menschen die Internet-Seite gut nutzen.

Unser Ziel: alle Menschen können diese Internet-Seite benutzen

Für uns ist wichtig:
Alle Menschen können alle Angebote nutzen.
Das gilt auch für Internet-Seiten.
Dabei ist es egal, welche Behinderung ein Mensch hat.

Es gibt 4 wichtige Themen bei der Barriere-Freiheit.
So heißen diese Themen:

  • Wahrnehmbarkeit
    Alle Menschen können Dinge auf der Internet-Seite wahrnehmen.
    Menschen können die Dinge sehen.
    Oder hören.
    Und die Menschen können die Dinge finden.
    Zum Beispiel auch auf einem Tablet.
  • Bedienbarkeit
    Alle Menschen können die Internet-Seite benutzen.
    Zum Beispiel nur mit einer Tastatur.
  • Verständlichkeit
    Alle Menschen können die Internet-Seite verstehen.
    Das gilt für alle Dinge auf der Internet-Seite.
    Aber auch für die Internet-Seite selbst.
    Alle Menschen können zum Beispiel Informationen suchen und finden.
  • Robustheit
    Die Internet-Seite funktioniert immer gut.
    Zum Beispiel auf verschiedenen Geräten.
    Oder wenn man ein Hilfs-Mittel benutzt.
    Zum Beispiel einen Screenreader für blinde Menschen.

Was haben wir umgesetzt?

Wir haben zuerst eine genaue Prüfung gemacht.
Dabei ging es darum:
Was müssen wir noch verbessern?
Wie wird die Internet-Seite barrierefrei?

Die Prüfung haben wir mit dem Prüfwerkzeug AxeCore gemacht.
Wir haben auch noch andere Tests gemacht.
Nach den Prüfungen haben wir diese Dinge verbessert:

  • Verbesserung der Farbkontraste bei Schaltflächen, Links und Textelementen zur Einhaltung von Mindestkontrastwerten
  • Tastaturbedienbarkeit aller interaktiven Elemente inkl. Menü, Suchfunktion, Slidern und Formularen
  • Korrekte Fokusführung sowie sichtbare Fokuszustände bei Tastatursteuerung
  • Implementierung von Skip-Links zur direkten Navigation zum Hauptinhalt
  • Einbindung aussagekräftiger Alternativtexte für informative Bilder und Icons (bei dekorativen Grafiken: leere Alt-Attribute)
  • Eindeutige Beschriftung aller Buttons und Links (z. B. durch aria-label oder sinnvolle Linktexte)
  • Optimierte Überschriftenstruktur (z. B. nur eine H1 pro Seite, korrekte Hierarchie der Abschnitte)
  • Verbesserung der Struktur durch Landmarken (role=”main”, role=”navigation” etc.) zur Unterstützung von Screenreader-Navigation
  • Semantisch korrekte HTML-Struktur durch Listen, Artikel-Container und Regionen
  • Optimierung der Responsivität für mobile Endgeräte (Viewport-Einstellung, Layoutkorrekturen)

Technischer Standard

Diese Website erfüllt nach aktuellem Stand die Anforderungen der WCAG 2.2 in Konformitätsstufe AA sowie die gesetzlichen Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), soweit technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar.

Einzelne Funktionen befinden sich weiterhin in Überarbeitung und werden in einem iterativen Verbesserungsprozess barrierefrei gestaltet.

Wann wurde diese Erklärung zur Barriere-Freiheit geschrieben?

Diese Erklärung wurde zuletzt am 25. September 2025 geprüft und aktualisiert.

Feedback und Kontakt

Wir freuen uns über für jedes Feedback zur Barrierefreiheit auf unserer Internet-Seite.

Haben Sie auf unserer Internet-Seite noch weitere Hindernisse gefunden?
Oder haben Sie Fragen zur Barriere-Freiheit auf holzwegpassage.de?
Dann schreiben Sie uns bitte an: info@holzwegpassage.de.

Wir versuchen, Ihre Anfrage zeitnah zu bearbeiten.

Schlichtungs-Verfahren

Ein Schlichtungs-Verfahren funktioniert so:
Ein Mensch mit Behinderungen hat eine Barriere
auf der Internet-Seite von einer öffentlichen Stelle gefunden.
Zum Beispiel auf dieser Internet-Seite.
Deshalb hat sich der Mensch bei der öffentlichen Stelle beschwert.
Aber die öffentliche Stelle hat nicht geantwortet.
Oder die öffentliche Stelle hat die Barriere nicht abgebaut.
Dann kann sich der Mensch mit Behinderungen
bei der Schlichtungs-Stelle melden.
Die Schlichtungs-Stelle prüft:
Was ist das Problem?
Wie können wir das Problem lösen?

Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Und Sie haben uns über das Kontakt-Formular geschrieben?
Oder Sie haben uns eine E-Mail oder einen Brief geschrieben?
Aber wir haben Ihnen nicht geantwortet?
Oder Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie ein Schlichtungs-Verfahren machen.
Ein Schlichtungs-Verfahren ist kostenlos.

Kontakt-Infos von der Schlichtungs-Stelle

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Telefon: +49 211 855-3451
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de
Internet: Ombudsstelle Nordrhein-Westfalen